CO2-Steuer:
Deutschland & Österreich

Mit der EU-Richtlinie Nr. 2022/362 vom 22. Februar 2022 wird das Ziel verfolgt, die Erneuerung der Fahrzeugflotten hin zu immer umweltfreundlicheren Fahrzeugen zu fördern. In diesem Sinne sieht die Richtlinie u.a. die Verpflichtung vor, eine Besteuerung des CO2-Ausstoßes von Transportfahrzeugen in die Mautgebühren einzubeziehen.
In Deutschland beträgt die Grundlage der CO2-Steuerabgabe 200 Euro pro Tonne CO2 zusätzlich zu der bestehenden Maut.

Das bedeutet konkret:

  • Betroffen sind Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N2/N3 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (F1) von mehr als 7,5 Tonnen
  • Die Höhe der Gebühr orientiert sich an den neu eingeführten CO2-Emissionsklassen.
  • Maßgeblich ist ein Aufschlag von 200 € pro Tonne CO2
  • Wichtig: Ab dem 1. Juli 2024 startet zudem die Maut für Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen

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CO2

Axxès unterstützt Sie

Um den mit der CO2-Steuer verbundenen Verwaltungsaufwand wie z.B. die Einstufung, Registrierung und Abrechnung der CO2-Steuer zu minimieren, kann Axxès Sie entlang des Prozesses unterstützen, damit dieser für Sie so einfach und transparent wie möglich ist.

Ohne die richtige CO2-Einstufung werden Ihre Fahrzeuge automatisch der ungünstigsten Kategorie zugeordnet.

Sie stellen dafür alle relevanten Daten zur Verfügung, die wir dann für die Berechnung der CO2-Einstufung hinterlegen.


Nützliche Informationen

Was sind die Stichtage und wer ist betroffen?
Von der CO2-Steuer betroffen sind Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N2/N3 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (F1) von:

  • > 7,5 Tonnen am 01.12.23 in Deutschland
  • > 3,5 Tonnen am 01.01.2024 in Österreich
  • > 3,5 Tonnen am 01.07.2024 in Deutschland.

Achtung: Die Bestimmung der Gewichtsklasse hat sich geändert!
Seit dem 01.12.2023 wird in Deutschland die unter F1 der Zulassungsbescheinigung angegebene Gewichtsklasse verwendet werden und nicht mehr wie bisher der F2 Wert.
Dies bedeutet, dass Fahrzeuge möglicherweise in eine höhere Gewichtsklasse fallen oder mautpflichtig werden. Infolgedessen muss die Gewichtsklasse in der OBU auf das F.1-Gewicht eingestellt werden.

Die Mautbefreiung für mit Erdgas betriebene LNG-Fahrzeuge endet in Deutschland am 31. Dezember 2023. Sie sind ab dem 1. Januar 2024 mautpflichtig, werden aber aufgrund ihrer geringen CO2-Emissionen in eine bessere CO2-Emissionsklasse eingestuft.

Was können Sie tun?

1. Überprüfen Sie zunächst, ob Ihre Fahrzeuge betroffen sind:
Dies hängt vom Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs ab. Wenn das Erstzulassungsdatum nach dem 1. Juli 2019 liegt, kann eine bessere CO2-Emissionsklasse beantragt und mit den erforderlichen Nachweisen registriert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie jedes Fahrzeug einzeln überprüfen müssen, da nicht alle Fahrzeuge automatisch in eine bessere Klasse eingestuft werden.

2. Registrieren Sie die CO2-Emissionsklasse für alle Ihre Fahrzeuge
Sie können noch heute erfahren, ob Ihr Fahrzeug einer vorteilhaften CO2-Emissionsklasse angehört, indem Sie auf diesen CO2-Emissionsklassenfinder klicken.
Sollten Sie nichts ändern, so wird Ihnen seit dem 01.12.2023 automatisch der teuerste Tarif berechnet, wenn Ihr Fahrzeug mehr als 7,5 t wiegt und Sie in Deutschland fahren.
Wenn Sie die CO2-Daten Ihrer Fahrzeuge für Deutschland bereits Ende 2023 aktualisiert haben, ist seit dem 01.01.2024 keine zusätzliche Aktualisierung für Österreich erforderlich.

3/ Aktualisieren Sie Ihre OBUs!
Zur Erinnerung: Ihre OBU muss immer an eine Stromversorgung angeschlossen sein. Die Angaben zum Gewicht können Sie direkt in Ihrer OBU aktualisieren.


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